E-Evidence-Verordnung und Beschlagnahme: sind ePA und Cloud noch sichere Orte? | FEHN Legal

Die Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über „Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische

FEHN Legal
@sinqgo
"Alle im elektronisch im Praxisverwaltungssystem, in der Cloud oder auch in der ePA gespeicherten Patientendokumente können im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren strafrechtliche Relevanz erlangen. Problematisch ist hier die weitreichende Möglichkeit der Beschlagnahme und die damit kollidierende (ärztliche) Schweigepflicht, da die ePA eben nicht unter den Beschlagnahmeschutz von § 97 der Strafprozessordnung fällt. Denn anders als klassische Praxisunterlagen oder die eGK befindet sich die ePA nicht im Gewahrsam der Ärztinnen und Ärzte, sondern in externen Speicherstrukturen, auf die Versicherte und Krankenkassen zugreifen können."
#ePA #Strafverfolgung #Datenschutz #Arztgeheimnis #Arztgeheimnisingefahr #gesundheitsdaten #gesundheitsdatenschutz #schweigepflicht

@sinqgo

"Durch die Regelungen in der Verordnung kann eine Sicherungsanordnung erlassen werden, mit welcher elektronische Beweismittel (Daten der ePA und Daten in einer Cloud) unmittelbar von der anordnungsbefugten Justizbehörde eines Mitgliedstaates bei einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Provider sichergestellt werden. Diese Daten können dann bis zu 60 Tage vorgehalten werden."

Sind Daten erst einmal erfasst ...