In diesem Zusammenhang gibt es Veröffentlichungen, die vielleicht nicht zu 100% meiner Sichtweise entsprechen, die aber dazu geeignet sind, sich tiefer mit diesem Thema zu beschäftigen.
Eine davon, "Privateigentum: ein gefährdetes Freiheitsrecht – Essay", ist hier zu finden:
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/316450/privateigentum-ein-gefaehrdetes-freiheitsrecht-essay/
Private Verfügungsrechte spielen in der Sozialen Marktwirtschaft eine zentrale Rolle. Die dreißig Jahre nach dem Mauerfall geführte Enteignungsdebatte weckt Zweifel, ob diese Rolle noch verstanden wird. Den Schutz des Privateigentums kann das Grundge
Besitz & Eigentum: beide Begriffe werden oft synonym verwendet; ich tue das auch. Aber rechtlich wird differenziert. Der Mieter einer Wohnung ist bspw. der Besitzer im Gegensatz zum Eigentümer, der die Wohnung auch verkaufen darf. Auch ein Dieb, der sich unrechtmäßig ein Gut aneignete, ist der Besitzer. Er ist aber nicht der Eigentümer. Dem Eigentümer hat er es gestohlen. Im Grunde sind wir im Materiellen nur Besitzer. Wir müssen alles früher oder später wieder abgeben.