Was bedeutet das BGH-Urteil zum Laufzeitbeginn nun für die Deutsche Giganetz?
Wie die Erfahrung zeigt, hat die DGN oft einen Verzug von mehreren Jahren. Diese Kunden könnten jetzt mit Monatsfrist kündigen...

https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/digitale-welt/bgh-bestaetigt-maximallaufzeit-von-zwei-jahren-bei-glasfaservertraegen-116147
#ittlingen

BGH bestätigt Maximallaufzeit von zwei Jahren bei Glasfaserverträgen | Verbraucherzentrale NRW

Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen die Deutsche GigaNetz GmbH und sorgt für Klarheit rund um Glasfaserausbau

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