Frederik Digulla: "Public charging opaque/expensive? What can we do? We put these questions to BBH, w/ @[email protected] Aswer: price variation at one & same charging point (depending on the contractual partners) is not due to operating costs, but to the optimisation of individual profits"
One of my fav topics, dive in next week, huge document attached #alwaysbecharging #publiccharging www.linkedin.com/posts/freder...

Warum ist das Laden an öffentl...
Warum ist das Laden an öffentlichen Ladesäulen so häufig intransparent und teuer? Und was können wir dagegen tun? Diese Fragen haben wir gemeinsam mit Agora Verkehrswende an Die BBH-Gruppe gestellt.… | Frederik Digulla

Warum ist das Laden an öffentlichen Ladesäulen so häufig intransparent und teuer? Und was können wir dagegen tun? Diese Fragen haben wir gemeinsam mit Agora Verkehrswende an Die BBH-Gruppe gestellt. Die ehrliche Antwort ist: Die Preisspreizung an ein und demselben Ladepunkt (je nach Vertragspartnern) liegt nicht an den Betriebskosten, sondern an der Optimierung des eigenen Ertrags. Ladepunktbetreiber mit lokaler Marktmacht setzen intransparente Preise, diskriminieren unabhängige Mobilitätsanbieter und bevorzugen eigene oder verpartnerte Dienste. An der Zapfsäule würden wir uns das nicht bieten lassen. Oder auch ein Bäcker, der jedem Kunden einen anderen Preis für das Brötchen abverlangt, würde wohl nicht lange im Geschäft bleiben. Warum akzeptieren wir das also beim Laden von E-Autos? Das Gutachten zeigt: Wir haben ein faktisches Umsetzungsdefizit beim Diskriminierungsverbot der EU-Verordnung AFIR. Das führt zu weniger Wettbewerb und höheren Preise. Die gute Nachricht: Es gibt Lösungen und sie sind kurzfristig umsetzbar! Das Gutachten von Becker Büttner Held zeigt drei zentrale Hebel: 🔵 AFIR-Vorgaben konsequent durchsetzen: Ad-hoc-Laden aufwerten, diskriminierungsfreien Zugang für alle Mobilitätsanbieter herstellen 🔵 Markttransparenzstelle einrichten: Preise in Echtzeit sammeln, Verstöße sanktionieren: am besten bei der Bundesnetzagentur 🔵 De-minimis-Regelung in § 7c EnWG einführen: Kleinere Energieversorger und Stadtwerke werden vom strikten Entflechtungsverbot ausgenommen. Sie sind wichtige eher gemeinwohlorientierte Träger des Ladeinfrastrukturausbaus gerade in wirtschaftlich weniger attraktiven Bereichen Das sind effektive Instrumente, die den Wettbewerb stärken und faire Preise ermöglichen können. Für Menschen ohne eigenen Lademöglichkeit ist das keine Theoriediskussion. Es entscheidet darüber, ob sie sich den Wechsel auf Elektromobilität leisten können. Und damit auch darüber, ob wir unsere Klimaziele erreichen und allen Menschen bezahlbare Mobilität ermöglichen. Das vollständige Gutachten ist in den Kommentaren verlinkt.