Umstände unter denen Kfz'ler (selbstverständlich) von StVO entbunden sind (1):

Regen, Schnee, kein Platz, viel Platz, Berufstätigkeit, Warnblinker, Hochzeit, nix los, viel los, Umzug, Kinder, Pakete, Einkauf, keine Polizei da, irgendwer krank, Tradition, Bäcker, kalt, schwanger, andere Kfz'ler, Termine, Nacht, tiefstehende Sonne, kein Spießer, Sonntag, kein Grünwähler, viele PS, TaxiUberBus, irgendwo Krieg, Hunger, nur mal kurz, Anwohner, ortsfremd, Waschmaschine, Rücksicht, aber die Radfahrer!

Eingeschränktes Haltverbot = Parkplatz
Absolutes Haltverbot = Lieferzone
Lieferzone = Parkplatz
Tempo 30 = 60
Fahrradstraße = MIV-Schleichweg mit Überholzwang & Parkplatz
Radweg = Kundenparkplatz
Radstreifen = Lieferzone
Schutzstreifen = Lieferzone
Gehweg = Zweirichtungsradweg, Lieferzone & Parkplatz
5/8m-Bereich = Parkplatz
Tempo 50 = 100
Gehwegabsenkung = Parkplatz
Grünstreifen = Parkplatz
Feuerwehrzufahrt = Parkplatz
Bushaltestelle = Lieferzone
Zebrastreifen = Parkplatz
Gelbe Ampel = Vollgas
@fenstersims
Diese Woche habe ich gelernt: Gehwege sind abgesenkt, damit man mit dem Auto auf den Gehweg ausweichen kann, wenn die Straße mit Stehblech zugemüllt ist und Gegenverkehr kommt.
@wortezimmer @fenstersims hohe Bordsteinkanten gibt es generell nur wegen Autos.