Ist doch klar. Mitzeichnen.

"Mit der Petition wird gefordert, dass keine eigenen Register zur Erfassung von trans* und nichtbinären Personen geführt werden dürfen. Die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung, Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung müssen uneingeschränkt gelten."

Hier geht's lang (und die Kommentare da drunter einfach ignorieren):

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.nc.html

@jwildeboer ✍🏻✅

Chatkontrolle. Gesichtserkennung. Transregister. GEHT’S EIGENTLICH NOCH?! Wie blind, ideologisch und geschichtsvergessen kann man sein?

@ujay68 Sind die nicht. Die machen das trotzdem.

@jwildeboer

@wonka
Oder deswegen. Gerade bei der Unionsspitze würde ich das keinesfalls mehr ausschließen.
@ujay68 @jwildeboer
@jwildeboer Eens maar helpt het als ik dat onderteken? Als Nederlander?
@jwildeboer spätestens wenn man die Kommentare dort gelesen hat sollte klar werden wie wichtig die Unterschrift ist.
@TruthMattersww Die Kommentare zu ignorieren ist eigentlich fast überall ein gutes Mittel um optimistisch zu bleiben :)
@jwildeboer ja, ich tappe andauernd in diese Falle
@jwildeboer mir wird schlecht bei den ganzen Nazi-Kommentaren
@Bandie Man muss die Kommentare nicht lesen. Mitzeichnen reicht :)
@jwildeboer already done. Betrifft mich ja auch.
@jwildeboer die Kommentare sind wichtig, erst dadurch ahne ich, wie komplex die Frage ist. Wenn einer seinen Vornamen von Otto nach Karl ändert, darf die Tatsache und das Datum der Änderung doch nicht einfach verschwiegen werden. Wenn wir nicht aufpassen, kann das durch Betrüger ausgenutzt werden. Bei Änderung von Otto nach Lisa ist das natürlich eine empfindliche Information.

@lucsaffre @jwildeboer Mmm, fehlt da ein Ironiefähnchen?

Die Änderungen werden bereits (seit spätestens 2014) automatisch überall hin verteilt. Egal ob Vornamen, Nachnamen, Geschlecht oder einfacher Umzug und egal ob Heirat, Adoption, (Vor-)Namensänderungsgesetz oder Geschlechtseintrag nach TSG, §45b PStG oder SBGG.

  • BMeldDÜV. Ein tolles Teil. Die informierten Behörden(1) führen Register, speichern also auch die vorherigen Daten mit Bezug zu den neuen. Rein technisch könnten alle Änderungen mit simplen Datenbankabfragen jederzeit aufgelistet werden.
  • Es gibt da keine Lücken. Keinein kann sich dadurch irgendwo rausziehen oder einschleichen.

    Die Petition ist insofern etwas irreführend, weil die drei neuen Datenblätter (geplante Verordnung des BMI) kein Register an sich darstellen. Sie führen aber dazu, dass auch in allen zukünftigen Meldebehörden alle Änderungen vorrätig sind und bei jedem Vorgang auch angezeigt werden (können). Auch wenn dies für den Einzelfall völlig irrelevant ist; zB Umzug, Perso erneuern.

    Es ist aber generell vollkommen unnötig, Listen von Menschen zu erstellen oder zu führen, die ihre amtliche Geschlechtsoption gewechselt haben. Die steht nirgendwo und ist für die Identifikation und andere staatliche Belange vollkommen unerheblich(2) - es sei denn, man will speziell diese Menschen überwachen, auffinden, absondern.

    ——

    (1) Rentenversicherung, Bundeszentralregister, Kraftfahrtbundesamt, Bundesamt für Steuern, ggf Bundeswehr und_oder Ausländerzentralregister. Von da aus an die nachgeordneten Behören, bzw für diese zugreifbar.

    (2) Das BVerfG hat 2017 dem Staat freigestellt, auf den amtliche Geschlechtseintrag komplett zu verzichten. Somit könnte er bei praktisch allen Behörden einfach eingespart werden.

    @jaddy @lucsaffre @jwildeboer Das Problem mit den geplanten Datenblättern ist, dass sie permanent im Melderegister gespeichert werden sollen und *mitziehen* sollen.
    Beispiel:
    Eine Person wohnt in einem Ort. Die Daten zur Person sind im Melderegister gespeichert. Die Person lässt sich scheiden, die Angaben dazu werden im Melderegister gespeichert, vor allem das Datum. (1/5)
    Nun zieht diese Person um in einen anderen Ort. Die Daten ziehen aber nicht alle mit um, sondern nur die relevanten, wie z.B. die Angabe "geschieden". Das Scheidungsdatum zieht nicht mit um, das braucht die neue Meldebehörde nicht.
    Nehmen wir nun an, die Person trug einen Ehenamen und legt diesen nach der Scheidung noch am alten Wohnort ab und nimmt den Geburtsnamen wieder an. Der alte und der neue Name werden im Melderegister zusammen mit dem Datum der Änderung gespeichert. (2/5)

    Bei Umzug zieht dieser frühere Ehename auch nicht mit, nur der aktuell geführte Name.

    Dann war da noch das TSG. Bei einer Namens-und Geschlechtsänderung nach dem TSG verschwanden die bisherigen Daten vollständig. Die "alte" Person verzog melderegistertechnisch nach unbekannt, die neue Person zog zu. Keine Verbindung zwischen den Datensätzen. (3/5)

    Und nun das SBGG und die geplanten neuen Datenblätter: Eine Person ändert ihren Namen und ihr Geschlecht nach dem SBGG. Der alte und der neue Name werden im Melderegister gespeichert. So weit, so gut.
    Dann zieht die Person um in einen anderen Ort.
    Hier sollen nun alle Namen und Änderungen dauerhaft mitziehen, also auch der neuen Meldebehörde (und allen, die diese Daten abrufen dürfen, Behördenauskunft etc) bekanntwerden. (4/5)

    Ob diese Daten für irgendetwas erforderlich sein sollen, lass ich mal dahingestellt.

    Nachvollziehbar und nachweisbar ist die Änderung immer, allein schon über das Geburtenregister, aber sie müsste ja nicht offensichtlich für jeden erkennbar sein. (5/5)

    @yazzea Ich möchte die früheren (Vor)namen und Geschlechtsoptionen ja auch nicht mitgeschleift haben, lese aber bzgl früherer Familiennamen das BMG und 1.BMeldDÜV anders.

    Da werden bei Umzug alle Daten laut BMG §3(1) von der Wegzugs- zur Zuzugsbehörde ausgetauscht. Darunter auch Nr. 2 „frühere Namen" (also Nachnamen) und Vor/Nachnamen und Geschlecht von Ehe/Lebenspartner*innen und Kindern.

    Liest sich kompliziert in den Texten, ergibt sich aber mAn aus

    Sprich: Du musst dich ummelden und einen Meldeschein ausfüllen, aber die Zuzugs-MB zieht sich alle vorherigen Daten inkl. Historie automatisch von deiner alten MB.

    § 33 BMG Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden Bundesmeldegesetz

    (1) Hat sich eine Person bei einer Meldebehörde angemeldet, so hat diese die Wegzugsmeldebehörde und die für weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden darüber durch Übermittlung der in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 18

    @jaddy Du hast recht, seit 01.11.2025 werden tatsächlich die früheren Namen mit übermittelt - dies war vorher nur der Geburtsname.

    https://www.buzer.de/gesetz/11376/al224373-0.htm

    Frühere Vornamen und früheres Geschlecht werden bisher nicht übermittelt.

    Fassung § 4 1. BMeldDÜV a.F. bis 01.11.2025 (geändert durch Artikel 1 V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23)

    Text § 4 1. BMeldDÜV a.F. Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung in der Fassung vom 01.11.2025 (geändert durch Artikel 1 V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23)

    @jwildeboer Ich stelle mir die Frage, warum diese Informationen nicht einfach im normalen Melderegister hinterlegt werden können/sollten? Das sollte man fordern, bzw. hinterfragen.

    Trans* und nicht-binäre Menschen sind als gleichberechtigte Bürger*innen Teil unserer Gesellschaft und sollten so auch behandelt und verwaltet werden.

    Das ist meine Meinung, da es mir völlig egal ist, wer welche "Merkmale" hat. Heutzutage, 2025.

    @DennisKuester @jwildeboer Sie werden im normalen Melderegister hinterlegt, aber sie sollen, im Gegensatz zu vielen anderen Daten, dort dauerhaft hinterlegt werden und auch bei Umzügen weitergereicht werden.
    Andere Daten über Änderungen, auch andere Namensänderungen, bleiben bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeit die Änderung geschehen ist und ziehen bei einem späteren Umzug *nicht* mit.
    Die Daten einer Änderung nach dem SBGG sollen aber dauerhaft mitziehen.
    @jwildeboer in diesm land wird aus gutem grund die religionszugehörigkeit nicht zentral gespeichert aber das soll jetzt in ordnung sein. Ich bin nur noch sprachlos ob dieses kulturkampfs von ganz rechts und (zu)vielen konservativen.