@finanzwende.de der Trick war ja, die mehrfache Zahlung einer Steuer vorgetäuscht zu haben und sie dann zurück zu fordern. Dass die Behörden dem folgten, war nicht per se verboten, sie sind aber ganz klar einem #Betrug aufgesessen.
Dass der strafrechtlich verjährt ist das eine. Dass das unrechtmäßig angeeignet Vermögen irgendwann legales Eigentum sein soll ist mir aber nicht bekannt.
Egal ob die Unterlagen bei Banken und anderen Betrugshelfern noch existieren: wenn die Finanzbehörden eine Mehrfachzahlung feststellen, müssen alle nach dem ersten belegen, das sie – und nicht der erste – die Rückerstattung rechtmäßig erhielten.
So einfach ist das. Danke!
Hier in ganz ausfĂĽhrlich.
https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-11/anne-brorhilker-interviewpodcast-alles-gesagt
Brorhilker for chancellor.
Meine Stimme hätte sie.