Manchmal kommt der Anwalt nicht erst, wenn man ihn ruft – sondern weil das Gesetz es bestimmt. 

Heute bekommt ihr einen kleinen Überblick zum Thema Pflichtverteidiger.

Falls ihr noch Fragen habt, dann ab damit in die Kommentare! ☺️

#RechtVerständlichErklärt #Pflichtverteidiger #RechtSymBadisch

@olgkarlsruhe kann man auch auf ihn verzichten?

Ist es dann keine doppelte Bestrafung, wenn die Kosten dann doch bezahlt werden müssen? Dann sitzt man ja zusätzlich unter Umständen in Ersatzhaft 

@morethanevil Ein Pflichtverteidiger ist nicht optional, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. In den sogenannten notwendigen Verteidigungsfällen muss ein Verteidiger bestellt werden – selbst dann, wenn die beschuldigte Person eigentlich keinen möchte. Das dient vor allem dem Schutz der fairen Verfahrensführung.
Die Bestellung bedeutet aber nicht automatisch, dass die beschuldigte Person die Kosten tragen muss. Bei einem Freispruch oder einer Einstellung trägt normalerweise der Staat die Pflichtverteidigerkosten.
Aber auch im Falle einer Verurteilung droht wegen der Kosten keine Ersatzfreiheitsstrafe. Eine solche gibt es nur für nicht gezahlte Geldstrafen, nicht für Verfahrenskosten. Die Staatskasse kann solche Kosten zwar vollstrecken, aber dafür wird man nicht in Haft genommen.

@olgkarlsruhe ich finde es dennoch komisch einen Pflichtverteidiger bekommen zu müssen und bei Verurteilung bekommt man noch die Kosten auferlegt

Was passiert wenn nicht vollstreckt werden kann? Spannend ist ja das ganze schon 

@morethanevil Das ist eine gute Frage, deren Antwort wir gar nicht so ganz genau wissen 🙈 Wir meinen, dass es die Möglichkeit der Niederschlagung und des Erlasses gibt, aber wir werden das Thema auf jeden Fall mal zum Anlass nehmen, um bei unseren Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaften nachzufragen!
@olgkarlsruhe Und wieder einmal ein dickes Dankeschön, für eure Arbeit 👍