“Ein Journalist verlinkte in einem Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform "linksunten.indymedia". Daraufhin durchsuchten Ermittler seine Privatwohnung. Das hat den Mann in seiner #Rundfunkfreiheit verletzt..” @[email protected] www.lto.de/recht/nachri... #Journalismus #Justiz #RDL
BVerfG: Wohnungsdurchsuchung v...
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