“Ein Journalist verlinkte in einem Artikel auf die Archivseite der verbotenen Plattform "linksunten.indymedia". Daraufhin durchsuchten Ermittler seine Privatwohnung. Das hat den Mann in seiner #Rundfunkfreiheit verletzt..” @[email protected] www.lto.de/recht/nachri... #Journalismus #Justiz #RDL

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BVerfG: Wohnungsdurchsuchung verletzt Rundfunkfreiheit

Rechtfertigt die Verlinkung von 'linksunten.indymedia' die Durchsuchung bei einem Journalisten? Es brauchte nun das BVerfG, um dies zu klären.

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