Scheinbar kann man ab nächstem Jahr seine #BahnCard nicht mehr für Nahverkehrsfahrten im #RMV nutzen.
> Aufgrund des Wegfalls des BahnCard Rabatts ab 01.01.2026 wurde folgender Satz in Punkt 4.1.1. der aktuellen AGB gestrichen: „Eigentümer einer gültigen Bahncard 25 oder Bahncard 50 können diese außerdem bei der Auswahl von Einzelfahrkarten angeben.“