Nochmal für die Blödköppe zum Mitschreiben:
Unsere, durch das Grundgesetz verbrieften, Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat. So zum Beispiel auch die viel bemühte Meinungsfreiheit.
Sie regeln die Beziehung zwischen Bürger und Staat, nicht aber zwischen den Menschen selbst. Die meisten Grundrechte können durch Gesetz sogar eingeschränkt werden. (eingeschränkt; nie abgeschafft) Deswegen darf man tatsächlich nicht einfach alles sagen. Die berühmtesten Ausnahmen sind Beleidigung und Verleumdung zum Beispiel, oder die Leugnung des Holocaust. (keine Sorge liebe Antideutsche: Völkermord in Nahost dürft ihr tatsächlich weiter weglügen)
Was aber eben nicht geregelt ist, ist die Frage, ob ich als Privatperson eine Meinung überhaupt hören muss, geschweige denn akzeptieren. Auch wie ich zu der Meinung stehe oder welche Konsequenzen ich daraus ziehe, wird mir nicht vorgeschrieben, solange ich mich an Recht und Ordnung halte. Da es zum Beispiel den Strafbestand einer Körperverletzung gibt, darf ich auch als Privatperson zB antideutschen Genozidleugnern nicht das dumme Nazimaul polieren.
Was ich aber darf, ist mir eine Ministerkarikatur anschauen, die mit Nazis paktiert hat für Macht und beschließen diese in meinem Restaurant nicht zu bedienen. So ist die Meinungsfreiheit gesichert UND meine Freiheit nicht mit Faschisten zu agieren.
Recht simpel eigentlich, also halten Sie bitte Ihre gottverschissene, kackbraune Fresse, Herr #Kemmerich