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"Weil auf dem Foto seiner Meldung der Beifahrer des betroffenen Fahrzeugs zu sehen war, verurteilte das OLG Dresden den Nutzer einer Falschparker-App nun zur Löschung des Bildes sowie zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 100 Euro und vorgerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 627,13 Euro (Endurteil vom 09.09.2025 – 4 U 464/25)."