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"Weil auf dem Foto seiner Meldung der Beifahrer des betroffenen Fahrzeugs zu sehen war, verurteilte das OLG Dresden den Nutzer einer Falschparker-App nun zur Löschung des Bildes sowie zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 100 Euro und vorgerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 627,13 Euro (Endurteil vom 09.09.2025 – 4 U 464/25)."

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-dresden-falschparker-meldung-datenschutzversto%c3%9f-schadensersatz-beifahrer

Falschparker-Melder wegen Datenschutzverstoß schadensersatzpflichtig

In dem Foto einer Falschparker-Meldung war frontal der Beifahrer zu sehen. Ein Datenschutzverstoß, für den laut OLG Dresden nun 100 Euro Schadensersatz anfallen.

Aktuell
"Entweder habe er den Verstoß so fotografieren können, dass der Beifahrer nicht zu sehen ist (etwa von hinten), oder er habe den Beifahrer nachträglich verpixeln können. Damit überwögen die Grundrechte des Beifahrers in diesem Fall."

Und hier nun das Volltext-Urteil dazu, dass dank #offeneUrteile jetzt unter https://openjur.de/u/2537220.html abrufbar ist.

https://offeneurteile.de/

openJur

und auf dem Bild in der Akte ist die K2 zu erkennen 🫣