Umstände unter denen Kfz'ler (selbstverständlich) von StVO entbunden sind (1):

Regen, Schnee, kein Platz, viel Platz, Berufstätigkeit, Warnblinker, Hochzeit, nix los, viel los, Umzug, Kinder, Pakete, Einkauf, keine Polizei da, irgendwer krank, Tradition, Bäcker, kalt, schwanger, andere Kfz'ler, Termine, Nacht, tiefstehende Sonne, kein Spießer, Sonntag, kein Grünwähler, viele PS, TaxiUberBus, irgendwo Krieg, Hunger, nur mal kurz, Anwohner, ortsfremd, Waschmaschine, Rücksicht, aber die Radfahrer!

Eingeschränktes Haltverbot = Parkplatz
Absolutes Haltverbot = Lieferzone
Lieferzone = Parkplatz
Tempo 30 = 60
Fahrradstraße = MIV-Schleichweg mit Überholzwang & Parkplatz
Radweg = Kundenparkplatz
Radstreifen = Lieferzone
Schutzstreifen = Lieferzone
Gehweg = Zweirichtungsradweg, Lieferzone & Parkplatz
5/8m-Bereich = Parkplatz
Tempo 50 = 100
Gehwegabsenkung = Parkplatz
Grünstreifen = Parkplatz
Feuerwehrzufahrt = Parkplatz
Bushaltestelle = Lieferzone
Zebrastreifen = Parkplatz
Gelbe Ampel = Vollgas
@fenstersims Für Berlin gibt es die Sonderregelung, dass jede Lieferzone auch Parkplatz ist.

@nusse

Außerdem weit verbreitet in Berlin: Fußgängerüberweg bei grüner Fußgängerampel = Wartebereich für den motorisierten Verkehr

(Besonderer Schwierigkeitslevel bei involvierten Lieferfahrzeugen, die Radfahrer*innen, die den Überweg slalomfahrend mitnutzen und die Fußgänger*innen hinter den hohen Fahrzeugen nicht wahrnehmen können.)

@fenstersims