Umstände unter denen Kfz'ler (selbstverständlich) von StVO entbunden sind (1):
Regen, Schnee, kein Platz, viel Platz, Berufstätigkeit, Warnblinker, Hochzeit, nix los, viel los, Umzug, Kinder, Pakete, Einkauf, keine Polizei da, irgendwer krank, Tradition, Bäcker, kalt, schwanger, andere Kfz'ler, Termine, Nacht, tiefstehende Sonne, kein Spießer, Sonntag, kein Grünwähler, viele PS, TaxiUberBus, irgendwo Krieg, Hunger, nur mal kurz, Anwohner, ortsfremd, Waschmaschine, Rücksicht, aber die Radfahrer!