Umstände unter denen Kfz'ler (selbstverständlich) von StVO entbunden sind (1):

Regen, Schnee, kein Platz, viel Platz, Berufstätigkeit, Warnblinker, Hochzeit, nix los, viel los, Umzug, Kinder, Pakete, Einkauf, keine Polizei da, irgendwer krank, Tradition, Bäcker, kalt, schwanger, andere Kfz'ler, Termine, Nacht, tiefstehende Sonne, kein Spießer, Sonntag, kein Grünwähler, viele PS, TaxiUberBus, irgendwo Krieg, Hunger, nur mal kurz, Anwohner, ortsfremd, Waschmaschine, Rücksicht, aber die Radfahrer!

Eingeschränktes Haltverbot = Parkplatz
Absolutes Haltverbot = Lieferzone
Lieferzone = Parkplatz
Tempo 30 = 60
Fahrradstraße = MIV-Schleichweg mit Überholzwang & Parkplatz
Radweg = Kundenparkplatz
Radstreifen = Lieferzone
Schutzstreifen = Lieferzone
Gehweg = Zweirichtungsradweg, Lieferzone & Parkplatz
5/8m-Bereich = Parkplatz
Tempo 50 = 100
Gehwegabsenkung = Parkplatz
Grünstreifen = Parkplatz
Feuerwehrzufahrt = Parkplatz
Bushaltestelle = Lieferzone
Zebrastreifen = Parkplatz
Gelbe Ampel = Vollgas
@fenstersims
Nicht zu vergessen: einfach im Auto chillen und den Motor laufen lassen und dabei eigentlich nichts machen gehört auch noch zum guten Ton. Sonst wärs ja peinlich. StVo § 30 Satz 1 ist uns zu links-grün versifft im Alltag.

@radikarl

"Gegenstandslose Regelungsbestände der StVO" soll meine nächste Liste werden.

Da gehört §30 natürlich dringend rein. Ebenso wie das Überholen an Bushaltestellen, Überholabstände zu Radfahrern und Anlüger frei.