Der „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum), verfasst 1486 von Heinrich Kramer, war eines der einflussreichsten Werke zur Legitimation der Hexenverfolgung in Europa. Er verband kirchliche Dogmen mit juristischen Anleitungen zur Identifikation, Befragung und Bestrafung vermeintlicher Hexen. Besonders Frauen gerieten ins Visier: Von den rund 40.000 bis 60.000 Menschen, die zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert in Europa ermordet wurden, waren etwa 85 % weiblich.
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Der Hexenhammer stützte sich auf die päpstliche Bulle Summis desiderantes affectibus von 1484 und verknüpfte Hexerei mit Geschlecht, Sexualität und dämonischer Verführung. Heute finden wir solche Affekte im Rechtspopulismus.

Auch im Kurfürstentum Mainz fand der Hexenhammer Anwendung. Unter den Erzbischöfen Johann Adam von Bicken und Johann Schweikhard von Kronberg kam es ab 1594 zu mehreren Verfolgungswellen.
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Hunderte Frauen wurden angeklagt, gefoltert und hingerichtet – oft unter dem Vorwurf der Schadenszauberei oder Teufelspakte. Die Prozesse spiegelten nicht nur religiösen Fanatismus wider, sondern auch soziale Spannungen und patriarchale Machtstrukturen.

Heute erinnern Gedenkinitiativen in Mainz und anderen Städten an die Opfer dieser Gewalt. Historiker fordern die Rehabilitierung der Verurteilten und eine kritische Aufarbeitung der kirchlichen Rolle.
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