Die CDU muss wegen Großspende des Immobilieninvestors Christoph #Gröner keine Strafe zahlen. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht in der Zuwendung - keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz
Es sei ein Fehler gewesen, zu behaupten, dass seine Spenden an Erwartungen geknüpft gewesen seien
"Ich habe in dem Interview falsches Zeugnis abgelegt"
- dass er erst nach den Interviews von erfahren habe, dass Spenden an Parteien nicht an Erwartungen geknüpft werden dürfen
