Die CDU muss wegen Großspende des Immobilieninvestors Christoph #Gröner keine Strafe zahlen. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht in der Zuwendung - keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz
Es sei ein Fehler gewesen, zu behaupten, dass seine Spenden an Erwartungen geknüpft gewesen seien
"Ich habe in dem Interview falsches Zeugnis abgelegt"
- dass er erst nach den Interviews von erfahren habe, dass Spenden an Parteien nicht an Erwartungen geknüpft werden dürfen

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/09/cdu-spende-immobilieninvestor-keine-strafe-verwaltungsgericht.html

#groner

Berliner CDU muss wegen Großspende von Immobilieninvestor keine Strafe zahlen