"Ab Oktober: Diese Personen müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen"

Ich reagiere auf solche Schlagzeilen inzwischen mit: ah, ab einem 6stelligen Einkommen wahrscheinlich...

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Bei näherem Hinschauen: Gilt, wenn Mensch eine der folgenden Sozialleistungen bezieht:

#Bürgergeld, Hilfe zum #Lebensunterhalt, Grundsicherung, #BAföG, #Berufsausbildungs­beihilfe, #Ausbildungsgeld,
Leistungen nach dem #Asylbewerberleistungsgesetz, #Blindenhilfe, #Pflegegeld /#Teilhabegeld, .....

Der Rundfunkbeitrag - Empfänger von Sozialleistungen

Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie z.B. Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II), können von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.