Thema Grundrente

Bei verheirateten Personen wird das gemeinsame Einkommen berücksichtigt. Liegt es über dem Freibetrag (aktuell etwa 2.243 € monatlich), kann der Anspruch auf die Grundrente ganz oder teilweise entfallen.

Bei unverheirateten Paaren wird das Einkommen des Partners nicht angerechnet. Das führt zu einer Ungleichbehandlung, die viele als verfassungswidrig empfinden.

Wie seht ihr das?

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