Zu meinem Geburtstag vor zwei Jahren habe ich Gutscheine für #Hagenbeck's Tierpark in Hamburg bekommen. Die wollte ich nun eigentlich einlösen. Problem: die Schenkenden haben den Gutschein vor meinem Geburtstag gekauft, also von mehr als zwei Jahren. Auf dem Gutschein steht, er sei zwei Jahre gültig, obwohl das rechtswidrig ist! Gutscheine müssen mindestens bis zum Ende des dritten Kalenderjahr gültig bleiben, in meinem Fall also 2026. Hagenbeck hat mir aber, in freundlichen Worten, (1)

mitgeteilt, dass ich jetzt halt Pech hätte.

Ein Rechtsstreit übersteigt vermutlich den Wert des Gutscheins, der immerhin 90 € betragen hat.

Daher empfehle ich an dieser Stelle einfach mal andere Tierparks und Ausflugsziele im Raum Hamburg...

Wildpark Schwarze Berge
Wildpark Lüneburger Heide
Tierpark Krüzen
Gut Wulksfelde
Almthof Appen
Michaelshof Sammatz
Biosphaerium Elbtalaue
Kleine Arche Wahlstedt
NOCTALIS Welt der Fledermäuse
Garten der Schmetterlinge Friedrichsruh
Obsthof Viets

(2)

@Seb1982 das mit dem Wert in Relationen zu den Verfahrenskosten, ist egal. Denn wenn du im Recht bist und gewinnst, zahlt die Gegenseite die Verfahrenskosten. Was du auch noch versuchen könntest, ist Verbraucherzentrale.