mit Attest krankgeschrieben, Mitarbeiter hat mich neben einer Bushaltestelle gesehen. Kann ich irgendwie Ärger kriegen?
mit Attest krankgeschrieben, Mitarbeiter hat mich neben einer Bushaltestelle gesehen. Kann ich irgendwie Ärger kriegen?
Es geht deinen Arbeitgeber nichts an, warum du krank warst. Du kannst dich auch für psychologische Probleme krankschreiben lassen die sich aber nicht daran hindern dich in der Öffentlichkeit zu bewegen.
Also nein, du hast nichts zu befürchten und wenn dein Arbeitgeber dich fragt warum du nicht zu Hause im Bett lagst dann musst du dich dazu auch nicht äußern. Darf er eigentlich auch nicht fragen, weil, wie gesagt, geht ihn nichts an. Du bist von einem Arzt krankgeschrieben, Ende der Geschichte.
um dich zu erholen und das kannst du (wenn du so jemand bist) auch neben einer Bushaltestelle tun.
Jetzt überlege ich, wer diese Menschen sind, die sich zum Erholen neben eine Bushaltestelle stellen.
@schneewiese
Nein.
Steht ja nirgendwo geschrieben dass man sich in Bett auskurieren muss. Macht ja bei vielen Erkrankungen auch keinen Sinn. Dein Arbeitgeber weiß außerdem nicht weshalb du krank geschrieben bist (außer du sagst es ihm).
Dann gibt es noch wege zum Arzt zur Therapie usw. die ja nötig sind. Bei einigen Erkrankungen wie Burnout, Depressionen ect. sind körperliche Aktivitäten auch sinnvoll zu Genesung.
Also keine Angst
der Arzt hat mich drei Tage krankgeschrieben.
Dafür brauchst du keinen Arzt, einfach 3 Tage ohne Krankschreibung Krank melden.
Entgeldfortzahlungsgesetz § 5 Abs. 1 S.2 f.:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Nein, kann er einfach verlangen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Nein. Es kann z.B. eine psychische Krankheit sein, steht ja nicht auf der Krankschreibung, die dein Arbeitgeber bekommt.
Gibt wohl Gerichtsfälle, die das bestätigen, dass man sich nicht Zuhause auskurieren muss (zumindest war das die Aussage von meinem alten Chef - der war ein guter, hat sich ausgekannt und zu unserem Vorteil verwendet...)