Das Amtsgericht betonte, bei der Aktion seien lediglich bestehende Schmierereien übermalt worden. Um Sachbeschädigung handele es sich nicht, weil sich das Erscheinungsbild des Hauses nicht "im rechtsgutsspezifischen Sinne" verändert habe.
Das Amtsgericht betonte, bei der Aktion seien lediglich bestehende Schmierereien übermalt worden. Um Sachbeschädigung handele es sich nicht, weil sich das Erscheinungsbild des Hauses nicht "im rechtsgutsspezifischen Sinne" verändert habe.
@NDR Schönes Urteil und es scheint so als wenn diese Urteil immer mehr und auch nötiger werden.
Vielleicht hat die #Justiz die #Wichtigkeit eines #Widerstandes erkannt, in #Zeiten wo der #RechteTerror nach der #Macht strebt.