@siskemp Das heißt: der DWD kassiert nicht etwa aus Gier zweimal, sondern darf zum "Schutz" der qualitativ minderwertigen und kostenpflichtigen oder werbungsbelasteten Wetter-Apps von Privatanbietern nur einen eingeschränkten Funktionsumfang kostenlos zur Verfügung stellen. (Hier nochmal Link zum BGH dazu: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020028.html)
Es müsste also definitiv dieses DWD-Gesetz, auf dem dieses Urteil beruhte, reformiert werden, genau so wie auch sonstige andere, die das "Wohl" von privaten Unternehmen über das Wohl der Allgemeinschaft stellen.
Der Bundesgerichtshof - Presse : Pressemitteilungen aus dem Jahr 2020 - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei angeboten werden