Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. - Gesetzentwurf, den die Bundesregierung heute auf Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen hat
Kein kompliziertes Suchen – keine mühsamen Verfahren: Mit dem Button ist der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0903_Widerrrufsbutton.html