#noyb - Sieg: #YouTube muss #Auskunftsersuchen vollständig beantworten
Nach fünfeinhalb Jahren hat die österreichische #Datenschutzbehörde (DSB) endlich eine Entscheidung zu Gunsten von noyb getroffen. YouTube wurde angeordnet, dem Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers gemäß Art. 15 DSGVO nachzukommen. Bislang hat das Unternehmen eine große Menge an Daten zurückgehalten (bspw. Zweck der Verarbeitung, Speicherfristen, Datenempfänger und verwendeten Tracking-Cookies). https://noyb.eu/de/noyb-win-youtube-ordered-honour-users-right-access