Die Studienstarthilfe kann beantragt werden!

Sie richtet sich an alle, die sich erstmalig an einer Uni oder Hochschule immatrikulieren und bei Studienbeginn jünger als 25 sind. Zudem müssen die künftigen Studierenden im Monat vor Beginn ihres Studiums Sozialleistungen wie beispielsweise Bürgergeld bezogen haben.

Ein Antrag kann bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden.

Alle Informationen: https://www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE

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