Der Präsident eines angreifenden Staates, welcher durch Verfassungsänderung seine Amtszeit verlängerte, und die begrenzende Anzahl bisher geleistete Amtsjahre sich annullieren liess, bezichtigt den Präsidenten des angegriffenen Staates, nicht legitim Präsident zu sein, obwohl genau das dessen Verfassung aufgrund des Angriffs ausgerufenem Kriegsrechtes das korrekt so vorsieht.