Presseberichten zufolge sind inzwischen in #NRW durch die gesetzlichen Wahlausschüsse erste Bewerber der AfD nicht als Bürgermeisterkandidaten zugelassen worden, weil ihnen nach §45 StGB die #Wählbarkeit fehlt - das heißt, dass sie in den letzten fünf Jahren zu Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr verurteilt worden sind. Bei diesem Strafmaß sind das dann auch keine „Eierdiebe“ mehr!
Welche Ganoven will denn die AfD da zu Bürgermeistern machen?
#AfDMussWeg
Welche Ganoven will denn die AfD da zu Bürgermeistern machen?
#AfDMussWeg
