„Die Argumente des Klägers, dass die Transaktionsüberwachung unzureichend gewesen sei oder das S-pushTAN-Verfahrens nicht dem Stand der Technik entspreche, berücksichtigte das OLG nicht. Diese Behauptungen hielt es für nicht belegt.“
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OLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung Eine Sparkasse muss einem Kunden, der grob fahrlässig Phishing-Opfer wurde, wegen Verzicht auf einen sicheren Login-Schutz einen Teil seines Schadens erstatten. https://www.heise.de/news/OLG-Urteil-S-pushTAN-Verfahren-reicht-nicht-fuer-starke-Kundenauthentifizierung-10477522.html?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege&utm_source=mastodon #Kriminalität #Datensicherheit #IT #OnlineBanking #Wirtschaft #news