„Die Argumente des Klägers, dass die Transaktionsüberwachung unzureichend gewesen sei oder das S-pushTAN-Verfahrens nicht dem Stand der Technik entspreche, berücksichtigte das OLG nicht. Diese Behauptungen hielt es für nicht belegt.“

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OLG-Urteil: S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke Kundenauthentifizierung Eine Sparkasse muss einem Kunden, der grob fahrlässig Phishing-Opfer wurde, wegen Verzicht auf einen sicheren Login-Schutz einen Teil seines Schadens erstatten. https://www.heise.de/news/OLG-Urteil-S-pushTAN-Verfahren-reicht-nicht-fuer-starke-Kundenauthentifizierung-10477522.html?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege&utm_source=mastodon #Kriminalität #Datensicherheit #IT #OnlineBanking #Wirtschaft #news

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@sparfindig @heiseonline Die Sparkassen haben darauf schon reagiert, jeder Onlinebanking Zugriff muss über Pushtan freigegeben werden. Favoriten können explizit als Ausnahmen definiert werden. Damit entfällt das Argument für die Teilschuld der Sparkasse.