Die Petition an den Bundestag zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer haben bereits am ersten Tag über 4.000 Menschen gezeichnet. Ab 30.000 muss sich der Bundestag damit beschäftigen.

Jetzt mal alle ran, die keine Millionen besitzen, aber intakte Infrastruktur, funktionierende Kinderbetreuung und moderne Krankenhäuser für ganz coole Sachen halten.

#taxtherich

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_04/_09/Petition_180180.nc.html

Petitionen: Petition 180180

@m_eick Habe ebenfalls mitgezeichnet, weil ich die Idee grundsätzlich richtig finde. Allerdings habe ich zwei grundsätzliche Verständnis-/Rückfragen:

1. Sind die im Petitionstext genannten Prozentzahlen einmalig abzuführen, oder turnusmäßig (z.B. jährlich oder alle 10 Jahre)? Falls einmalig, wann genau und warum genau dann?

2. Wie bestimmt man das Vermögen eines superreichen Menschen überhaupt so genau, dass man sie besteuern kann, wenn das Vermögen vorwiegend angelegt ist? Sachwerte wie Gold oder Yachten kann man ja noch schätzen, aber Investment-Fonds, Stiftungen, Unternehmen, stille Beteiligungen? Wäre eine Schätzung zulässig? Bzw. würde das heute noch so funktionieren, wie es vor Abschaffung der Vermögenssteuer gemacht wurde?

@StefanMuenz
Meinem Verständnis nach wird die Steuer jährlich erhoben.
Die genaue Ermittlung des Vermögens ist tatsächlich ein Problem und die Vermögenssteuer wurde seinerzeit auch deshalb ausgesetzt, weil die (geringere) Bewertung von Immobilien verfassungswidrig war.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer_%28Deutschland%29?wprov=sfla1
Vermögensteuer (Deutschland) – Wikipedia

@m_eick @StefanMuenz
in der Schweiz funktioniert es mit der Vermögenssteuer auch (zumindest in den Kantonen, die sie haben).

Gebäudewerte werden offiziell regelmässig angepasst und auch die Marktsituation oder umbauten berücksichtigt.

@PeterSommerlad @m_eick @StefanMuenz Es gibt ja nicht nur Immobilien. Was ist mit Kunstschätzen, Goldbarren, Unternehmensanteilen, etc. pp. Davon kann man ggf. den ERTRAG besteuern - was ja auch z.T. bereits gemacht wird - aber ganz sicher nicht den Besitz.
@arti @m_eick @StefanMuenz
in meinem Kanton muss man alle Vermögenswerte deklarieren. zB auch Autos.
man zahlt einkommensteuer auf die Erträge plus den fiktiven Eigenmietwert der selbst bewohnten Immobilie und Vermögenssteuer (im promillebereich) auf das Vermögen. die Bewertung ist zum Teil Ermessensfrage und "normaler" Hausrat, Kunst und Schmuck werden nicht erfasst. aber wenn man viel gespart hat zahlt man zu den Ertragssteuern eben auch ordentlich Vermögenssteuer.

@arti @m_eick @StefanMuenz

etwas anders ist die AHV (obligatorische Rentenversicherung) die zahlt man nur auf alles Erwerbseinkommen (auch im Rentenalter), ausser man keines. dann zahlt man AHV bis zum Rentenalter auf Basis des Vermögens, oder einen Mindestbeitrag. AHV Rente ist gedeckelt und als Einkommen zu versteuern und von den Erwerbsjahren und Beitragshöhe abhängig.

in meinem Kanton gibt es dafür keine Erbschaftssteuer, ausser bei Immobilien( Steuer auf Wertsteigerung)

@m_eick @StefanMuenz
Naja, wenn Mensch stirbt, wird auch sein gesamtes Vermögen bewertet, dafür gibt es das Bewertungsgesetz. Grds mit dem gemeinen Wert: was ein unbeteiligter Dritter dafür bezahlen würde:
Aktien: DAX
Fondsanteile werden ebenfalls gehandelt
Gold: Goldpreis
Häuser theoretisch mit Vergleichswerten oder Mietwerten...