Wenn man glaubt man hat das meiste auf dem Rad schon erlebt und dann das.
Tochter überzeugt Freundin zum Handballtunier zu Radeln. ich fahre mit. Sie fahren in langer Kurve nebeneinander. Auto überholt, hupt, pöbelt. An der Ampel trifft man sich wieder. Ich mache Foto vom Fahrer. Er fährt vor, 500m weiter blockiert er den Fußweg mit dem Auto, blockiert den Radweg breitbeinig, wir wuerden das nun mal klären.
5 min später alles voller Polizei. Ich sitze mit kaputtem Helm und kaputter Sonnenbrille auf dem Gehweg, Grundschullehrerin meines Sohnes hat angehalten und berichtet wie er „komische 1. hilfe durch auf mich einschlagen“ erbrachte.
Eine Stunde später sitze ich zur Dokumentation meiner Verletzungen in der Arztparxis. Schürfewunden an den Ellenbogen, leichtes Schädel-Hirn-Trauma.
Danke Inga fürs anhalten, für das kümmern um die Mädels und die vernunft mich am weiterfahren zu hindern und mich zum doc zu schaffen. Danke an den anderen unbekannten Radfahrer für das schnelle Rufen der Polizei.

@nido009

Wurde der Täter verhaftet?

@CGdoppelpunkt er hat ja Artig auf die Polizei gewartet und war der Meinung ich sei schuld.

@nido009

Durfte er nach dem Überfall sein Tatfahrzeug weiter benützen?

@CGdoppelpunkt das Fahrzeug war ja illegal auf dem Gehweg abgestellt. Das hat die Polizei aber nicht intressiert. Das Auto war ja auch nicht tatwaffe. Er war ja ausgestiegen.

@nido009 @CGdoppelpunkt das Auto war als Hindernis auf dem Rad-/Fußweg abgestellt. 315b (1) StGB... dazu Körperverletzung an dir und Nötigung der Kinder...

Hast du Protokoll oder Vorgangsnummer von den Polizisten?

Stell auf alle Fälle nochmal selbst Strafanzeige

@dancing_goblin @nido009 @CGdoppelpunkt 315b wird hieran scheitern:
"und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, "
Und auch einen Versuch kann ich auf einem Gehweg nicht erkennen.
Nötigung schon eher, denn friedlich Sitzen ist was anderes als blockieren mit der Drohung, "wir wuerden das nun mal klären."
Hier müsste man klären, ob "verwerflich". Vielleicht ist als Fussgänger den Radweg zu betreten auch nicht "illegal"(keine Owi im BKatV).