@wauz (2) Das ist aber in den meisten Fällen schon allein aufgrund von gehwegparkenden Autos kaum gegeben. Aufgrund der Nichtexistenz eines Straßenbenutzungsverbots dürften selbst kleinste Kinder auf der Landstraße fahren, da dort keine Gehwege vorhanden sind. Daher kann auch die Polizei keine Verbote durchsetzen, die juristisch gar nicht existieren.