@wauz (1 )Völliger Unsinn: Dieser fängt schon damit an, dass es kein Straßenbenutzungsverbot für radfahrende Kinder gibt. Obwohl für kleine Kinder (bis 7 Jahre) eine etwaige Pflicht zur Gehwegbenutzung mit dem Rad gegeben ist, so greift diese (auch außerhalb des geschlossenen Verbandes) nur dann, wenn eine solche überhaupt möglich und zumutbar ist. Dazu muss es aber beispielsweise der Gehweg über eine lichte Breite von mind 1,50m verfügen.