Neues aus Absurdistan: Fünf Monate nach Antragstellung, Ablehnung und Widerspruch hat der Widerspruchsausschuss der Pflegekasse den Antrag auf ein #Pflegebett im Sondermaß final abgelehnt.
Aus seiner Begründung scheint offenkundig, dass nicht alle von uns vorgebrachten Tatsachen/Lebenssachverhalte berücksichtigt wurden.
Mal ab vom Ermittlungsgrundsatz gem. § 20 SGB X, den auch eine Pflegekasse zu befolgen hat, scheinen auch noch die erheblichen Gründe, die wir nachgereicht hatten (weil besch... beraten und mühselig selbst schlau gemacht), gleich in der Poststelle in der Ablage Rund endgelagert worden zu sein und haben den Ausschuss womöglich nie erreicht. Wir klären das. In der Hoffnung, die Chose nicht nur noch vor Gericht regeln zu können 😠
@Pfleger_aus_A
@angehoerigenpflege