Für schwule Männer gab es keinen Tag der Befreiung. Das Motto war nicht "nie wieder", sondern "weiter so". Viele schwule KZ-Häftlinge wurden nicht befreit, sondern direkt in Gefängnishaft überführt.

1959 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die generelle Kriminalisierung einvernehmlicher männlicher Homosexualität unter Erwachsenen unter Berufung auf das "Sittengesetz".

Homosexuelle NS-Opfer blieben jahrzehntelang vom öffentlichen Gedenken ausgeschlossen. Das erlittene Unrecht wurde stattdessen gerechtfertigt und fortgeführt.

Die BRD behielt den §175 bis 1969 in der von den Nazis verschärften Form bei. Nach dem Krieg wurden in der Bundesrepublik geschätzt 50.000 - 65.000 schwule Männer nach §175 verurteilt.

Mehrere Anläufe, den §175 ganz zu streichen, scheiterten im Bundestag. Erst 1994 wurde der Paragraf vollständig gestrichen.

Die allermeisten schwulen / bisexuellen NS-Opfer erlebten die bis 2002 verschleppte Rehabilitation und Entschädigung nicht mehr.

Die wissenschaftliche Aufarbeitung anderer queerer NS-Opfer ist bis heute lückenhaft.

#8Mai
#TagDerBefreiung

@der_zaunfink
Im ersten Jahr nach ihrer Gründung beschloss die DDR, die frühere, enger formulierte Version von Paragraf 175 wieder einzuführen. Diese Version entsprach dem Wortlaut aus dem Jahr 1871. Ostdeutschland behielt außerdem Paragraf 175a bei, der bestimmte nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. 1957 stellte Ostdeutschland die Anwendung von Paragraf 175 ein. Beide Paragrafen wurden 1968 vollständig abgeschafft. 

Westdeutschland,BRD hingegen...

@healbo @der_zaunfink
Ich kenne den Inhalt dieses §175a nicht, aber ich würde es grundsätzlich nicht als positiv bewerten, wenn „nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen“ NICHT unter Strafe stehen würden… 🤔
@Ulli @healbo Ich verstehe deinen Kommentar nicht. Ich schrieb von einvernehmlichem Sex. (PS: ich habe übersehen, dass du dich auf einen anderen Kommentar beziehst. Sorry.)
@Ulli da bin auch ich drüber gestoßen.
@der_zaunfink @healbo