Die AfD behauptet jetzt, das BfV würde die Hochstufung zurücknehmen. Doch die „Stillhaltezusage“ bei Gericht dient dazu, das Eilverfahren zu beschleunigen. Solange nennt das BfV die AfD nicht „gesichert rechtsetxrem“ und behandelt sie bei den ND-Mitteln wieder wie einen Verdachtsfall. Mehr nicht.

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Klingt wie ein kleinbeigeben. Aber das ÖRR wird es freuen, haben sie wieder ein Freibrief den Nazis das Mikrophon hinzu halten.

@wohnenfueralle nein, ist es nicht. Das war sogar bei anderen Einschätzungen gegen die AfD bereits so.

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