Umgang mit Falschinformationen: Stadtbücherei darf umstrittene Bücher kennzeichnen

Eine Bibliothek in Münster markierte zwei Bücher, in denen beispielsweise historische Fakten geleugnet wurden. Laut Gericht ist das vom Sachlichkeitsgebot gedeckt.

ZEIT ONLINE
@v_i_o_l_a
Ach, „umstrittene“ Bücher also, nicht etwa fehlerhafte oder gar Falschaussagen enthaltende Bücher.

@v_i_o_l_a Dass inzwischen Falschinformation als "umstritten" bezeichnet wird, ist richtig deprimierend. Da hat sich die false-balance-Kultur richtig schön reingefräst 😕

Da fällt es mir schwer, mich über diesen Gerichtsbeschluss zu freuen.