Gemäß § 23 Kaffeesteuerverordnung gilt eine Richtmenge von 10 kg, ab der widerleglich vermutet wird, dass der Kaffee nicht für den privaten Konsum bestimmt ist. 😮
@david_zwei
Bislang dachte ich immer dass es keine feste Grenze gibt.
@david_zwei Ich habe erstmal Google bemüht weil ich dachte, was da los ist :D
Wenn ich Kaffee bestelle kam ich schon mal auf 6-7kg. Aber wenn man ggf. für Freunde/Familie/Bekannte ebenfalls Kaffee einpackt…? 🤔
Leider gibt' keinen Absatz der sagt "für IT-ler gelten andere Grenzwerte"