Auch wer spontan erkrankt ist und es nicht persönlich zum wahllokal schafft, kann noch spontan mit ärtztl. Attest eine Vertrauensperson mit Vollmacht zum Wahlbüro bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen lassen und nach Stimmabgabe zum Wahllokal bringen lassen. #jede_stimme_zahlt #gehwaehlen