Endlich ein BGH-Urteil zu Negativzinsen: Für Tagesgeld- und Sparkassen sind sie nicht zulässig. Gut für Betroffene: Mindestens für das Jahr 2022 sind Ansprüche noch nicht verjährt. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-grundsatzurteil-negativzinsen-verwahrentgelt-100.html
BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig

Sogenannte Negativzinsen auf Bankguthaben sind zumindest bei Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kunden dürfen auf Rückzahlung hoffen.

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