Endlich ein BGH-Urteil zu Negativzinsen: Für Tagesgeld- und Sparkassen sind sie nicht zulässig. Gut für Betroffene: Mindestens für das Jahr 2022 sind Ansprüche noch nicht verjährt. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bgh-grundsatzurteil-negativzinsen-verwahrentgelt-100.html