Ich hab mal eine Frage zur #ePA: im offiziellen FAQ heißt es:
"Eine Praxis hat bei der ePA 3.0 standardmäßig 90 Tage lang Zugriff auf alle Inhalte der ePA der Versicherten, sobald der „Behandlungskontext“ durch Stecken der eGK nachgewiesen ist. Der Versicherte kann den Zugriff einer Praxis auf die Inhalte einer ePA jedoch anschließend vielfältig beschränken."
D.h., ich gebe beim Arzt am Empfang alles frei und soll dann im Wartezimmer noch schnell alles sperren, was er nicht sehen soll? 🤔 🙄 😡