Sie waren führende Staatsanwälte und Richter im Nationalsozialismus. Sie wirkten an Euthanasie-Gesetzen und Rassen-Reinheitsprogrammen mit. Sie fällten Todesurteile für kleinste Delikte: 16 NS-Juristen stehen am 17. Februar 1947 selbst vor Gericht, angeklagt von den Alliierten beim Nürnberger Juristenprozess. Zwölf werden verurteilt, vier von ihnen bekommen lebenslänglich. Doch spätestens 1956 werden alle Verurteilten begnadigt und beziehen stattliche Pensionen.