Wenn der Staat die Patientenakte lesen will

Die E-Patientenakte ist im Gegensatz zur Gesundheitskarte nicht bei den Beschlagnahmeverboten im Gesetz aufgeführt. Kann der Staat auf die ePA zugreifen?

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Wenn der Staat die elektronische Patientenakte lesen will

Die E-Patientenakte ist im Gegensatz zur Gesundheitskarte nicht bei den Beschlagnahmeverboten im Gesetz aufgeführt. Kann der Staat auf die ePA zugreifen?

heise online
@heiseonline Das wird vor allem dann problematich, wenn ein nationalsozialistisch gewählter Staat mal wieder anfängt, zwischen "wertem und unwerten Leben" zu selektieren.

@heiseonline

Als sehr vergesslicher Mensch der oft Ergebnisse von Messungen etc. von einem Arzt zum anderen bringen muss, freue ich mich eigentlich sehr auf die Flächendeckende Einführung.... But not like this 😑

@heiseonline

Ist nicht bei den Beschlagnahmeverboten aufgeführt?

Dann gibt es keinen Grund, sie NICHT zu beschlagnahmen.

Die Polizei wird sich quasi gezwungen sehen, auf die ePA zuzugreifen. Nicht dass sie noch belangt werden, den Beschuldigten einfach Beweise überlassen zu haben.

@heiseonline
War mir nicht bewusst, dass die #epa
- eine Patienten geführte Akte ist
- der behandelnde Arzt eine eigene Behandlungsakte führt

Dann ist die EPA doppelgemoppel, für den Patienten sogar überflüssige Arbeit, um die er gar nicht gebeten hat.