Hat hier zufällig jemand Erfahrungen beim Erstellen von Petitionen beim Sächsischen Landtag? Ich hab überlegt (falls noch nicht vorhenden) eine zu erstellen mit der Forderung, dass ein Gesetz nach Bremer Vorbild verabschiedet wird. Mit dem Ziel, dass Zusätzliche Kosten von Polizeieinsätzen bei Fußballspielen von den Vereinen getragen werden sollen...
Oder hat zufällig jemand schon so eine Petition erstellt?

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/verfassungsgericht-dfl-kosten-hochrisikospiele-102.html

Hochrisikospiele: Bundesländer dürfen Fußballvereine an Kosten beteiligen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen dürfen an Bundesligaklubs weitergegeben werden. Bislang war nur Werder Bremen betroffen, nun muss die Liga umplanen.

tagesschau.de
@hamburgerlein aus meiner Perspektive keine gute Idee.
Gerne Mal den Post von @korporal dazu lesen. https://fedifreu.de/@korporal/113831748891830680
Markus Korporal (@[email protected])

Wer schon einmal am Wochenende mit betrunkenen Fußballfans Zug gefahren ist, den wird die Entscheidung vielleicht freuen, die das Bundesverfassungsgericht gestern gefällt hat: Bremen darf von der Deutschen Fußball Liga eine Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei sogenannten Hochrisikospielen verlangen. [Link zur PM](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-002.html) Wenn ich mich nicht gerade für einen Workshop der @Datenpunks mit Fankultur und Polizeigewalt beschäftigen würde, wäre die Sache für mich vermutlich auch eindeutig: *Wieso sollte die Allgemeinheit die Kosten für den destruktiven Spaß einiger Fußballfans zahlen, während die DFL 5 Milliarden Euro Umsatz im letzten Jahr eingefahren hat?* *Werden hier wieder einmal Kosten verstaatlicht, während Gewinne an Privatunternehmen abfließen?* Ja, aber Nein, aber Ja...es ist kompliziert und ich mache mir Sorgen. Die genaue Formulierung in [§4 Absatz 4 des Bremisches Gebühren- und Beitragsgesetzes](https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gebuehren-und-beitragsgesetz-bremgebbeitrg-vom-16-juli-1979-191874?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-GebBeitrGBRV15P4) gilt für Veranstaltungen, die gewinnorientiert, mit mehr als 5000 Teilnehmenden stattfinden und von denen *"wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird."* Die Polizei bestimmt also, von welchen Veranstaltungen eine Gefahr ausgeht, und mit wieviel Personal sie anrücken. Vermutlich wird dann nur eine Klage gegen den Gebührenbescheid vor dem Verwaltungsgericht die Ordnungsbehörden dazu bringen, ihre Bewertungskriterien für Anlass und Umfang des Einsatzes offenzulegen. Das beinhaltet also auch für Veranstalter*innen von kommerziellen Musikfestivals und anderen fußballfernen Veranstaltungen ein unkalkulierbares Risiko plötzlich von einer Rechnung der Polizei überrascht zu werden, wenn diese beschließt mal richtig aufzudrehen. Verständlich, wenn Veranstalter*innen dann direkt auf die Durchführung von Veranstaltungen verzichten würden. In einem politischen Diskurs der in Lichtgeschwindigkeit nach rechts abdriftet, sollten wir jede Regelung mit Argwohn betrachten, die einen Schritt in die falsche Richtung macht: Die Privatisierung von Polizeikosten greift auch grundsätzlich in das Gewaltmonopol des Staates ein. Wenn wir zulassen dass die Arbeit der Polizei nicht mehr ausschließich aus Steuern bezahlt wird, könnten damit in einer weiteren Ausbaustufe auch nicht-kommerzielle Veranstaltungen und Demonstrationen unter finanziellen Druck gesetzt werden. Randalierende Fans im Zug nerven. Sie nerven aber nicht genug, um die Grundsätze eines solidarischen Zusammenlebens in Deutschland in Frage zu stellen: Und das bedeutet auch, dass wir gemeinsam das dämliche Verhalten einiger Weniger mittragen. #fußball #BVerfG #DFL

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