Ich habe schon von mehreren Personen gehört, dass sie die Schreiben nicht erhalten haben, die angeblich von den Krankenkassen verschickt werden mit einem Code für den Widerspruch zur #ePa .

Angeblich können diese Schreiben auch nicht nochmal ausgedruckt oder erneut erstellt werden.

Ich persönlich denke, dass evtl. gar keine Schreiben verschickt wurden.

Alle, die sich bis 15.1.25 nicht gemeldet haben, bekommen automatisch die ePa... und bis wann widersprochen werden muss, steht auch nirgends.

Mal abgesehen davon, dass es laut Verbraucherzentrale eine 6wöchige Widerspruchsfrist gibt (die beginnt, wenn man von seiner Krankenkasse über die #ePA informiert wurde), habe ich auf diversen Anwaltsseiten schon gelesen, dasss ein Widerspruch nur dann rechtssicher ist, wenn er schriftlich oder per Fax bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Das bedeutet doch, dass dieses Online-Widerspruchs-Dings, das Krankenkassen ihren Versicherten aufschwätzen wollen, gar nicht rechtssicher ist?

@Urmeline
Ich hab für mein Online-Widerspruchs-Dings auch ein Bestätiguns-PDF bekommen. Weiss natürlich nicht, wie rechtssicher *das* ist.

@bergamlaimerin

Wenn man ein PDF bekommt, dann sollte man das auf jeden Fall ausdrucken, unterzeichnen und entweder per Fax oder per Einschreiben / Rückschein an die Krankenkasse schicken (bei normalem Brief könnten sie sagen, sie haben nichts bekommen). Am besten noch eine Kopie des ausgefüllten und unterschriebenen Widerspruchs für die eigenen Unterlagen anfertigen und dann, wenn der Rückschein da ist, den anheften und alles ablegen.

Sehr interessant ist auch, dass mit den meisten Widerspruchsformularen im Netz nur Widerspruch gegen die Anlage einer #ePa eingelegt werden kann.

Es gibt aber noch einen zweiten wichtigen Punkt:

Widerspruch gegen die Ablage von Abrechnungsdaten auf der ePA (Zeiten von Arbeitsunfähigkeit, Datum von Arztbesuchen, welche Medikamente man bekommt usw.).

Hier mal ein (willkürlich) heraus gegriffenes Beisiel für ein Widerspruchsformular, das beide Punkte berücksichtigt:

https://www.knappschaft.de/shareddocs/downloads/formulare/epa-fueralle-widerspruch-17351.01.pdf?__blob=publicationFile

@Urmeline
Beinhaltet ersteres nicht zweiteres?
Wenn keine EPA angelegt wird, können auch keine Abrechnungsdaten rein.