Menschenrechte kann man nicht verwirken. Nicht als Verbrecher, nicht als Mensch mit Behinderung. Nicht als Fanatiker, nicht als Mitglied irgendeiner religiösen Gemeinschaft. Nicht als Reichsbürger, nicht als stinkreicher Steuerhinterzieher... Menschen sind wir alle und Menschenrechte kann man nicht verwirken. Das mag manchmal weh tun, das mag manchmal der eigenen Moral wiedersprechen. Aber welcher Wert kann höher und umfassender sein, als der, als Mensch wahrgenommen und als Mensch gesehen zu werden.? Als Mensch mit mehr Fassetten als die eigene Ideologie, die Tat, die Behinderung???
@Brailly615 Bei Verbrechern sehe ich das anders: Wer andere angreift und so ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, hat damit sein Recht auf körperliche Unversehrtheit verwirkt (#Notwehrrecht).
@rkbw Ich denke, es ist notwendig, sich im Ernstfall zu wehren und sein eigenes Recht auf körperliche Unversehrtheit zu verteidigen. Aber das muss in der Situation geschehen, in der die Gefahr da ist. Selbstjustiz z.B. finde ich absolut nicht angebracht. "Der hat wen ermordet, also kann der ruhig auch ermordet werden."...

@Brailly615 Das sehe ich auch so - im deutschen Recht ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff Kriterium für die erlaubte Notwehr.

Vor dem Hintergrund ist übrigens auch das Vorgehens der Regierung Netanjahu sehr kritisch zu sehen, ein Jahr nach dem brutalen Überfall der Hamas immer noch ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung zu bombardieren ...