Das Grundgesetz legt in Artikel 140 fest, dass es keine Staatsreligion gibt, Müssten danach nicht alle Parteien mit religiöser Ausrichtung von Wahlen grundsätzlich ausgeschlossen werden?
Wir haben doch gesehen wie ein Markus Söder ein Kreuz demonstrativ aufgehängt und damit gegen Artikel 140 verstoßen hat,. Jede Mehrheit einer religiös ausgerichteten Partei führt die Staatsreligion praktisch wieder ein.