Moin Leute

ich muss euch von einer Posse zum Thema PC-Unterricht berichten:

Unsere Kids gehen hier auf die hiesige Grundschule. Dort wurden ChromeBooks angeschafft, an denen die Kids im PC-Unterricht arbeiten sollen. Dafür sollen die Eltern einen Leihvertrag unterschreiben. Das ist schonmal Punkt (1): warum ein Leihvertrag für Lehrmaterialien? Für die Bandsäge im Werkunterricht, oder die Medizinbälle im Sport, oder die persönlich genutzten Spinde, etc. gibts ja auch keine Leihverträge.

1/n

Aber es wird noch besser, denn dieser Vertrag beinhaltet eine Reihe lustiger Dinge, hier mal eine kleine Auswahl:

(2) sollen die Schüler für die Betriebskosten, insb. Strom, aufkommen.
Welche BK das sind (also z.B. Lizenzen, Wartung, ...) steht nicht im Vertrag, und auch nicht, wie hoch diese Kosten sein werden. Nur Strom wird hier explizit genannt. Aber da ergibt sich die Frage, wie wird der Stromverbrauch der einzelnen ChromeBooks der SuS ermittelt und wie erfolgt dann die Abrechnung?

2/n

(3) die Haftung für Schäden am Gerät wird mit dem Vertrag pauschal auf die Schüler*innen übertragen. Und es wird den Eltern nahe gelegt, eine extra Versicherung dafür abzuschließen.
Dazu siehe auch Punkt (1). Wieso für DIESES Lehrmaterial? Warum ist das nicht über den Schulträger versichert, sowie jeder andere schuleigene Gegenstand oder Mobilar auch?

3/n

(4) mit der Unterschrift unter dem Vertrag bestätigen die Eltern, dass die Geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand und voll funktionsfähig sind; und das sie darüber hinaus in die Geräte eingewiesen wurden.
Davon abgesehen, dass die Eltern die ChromeBooks bisher nicht zu Gesicht bekommen haben, geschweige denn eingewiesen wurden, wie bitteschön sollen Eltern die Funktionsfähigkeit beurteilen können?

4/n

(5) das Internet darf mit den Chromebooks nur für schulische Zwecke verwendet werden.
Aber wie sollen die Schüler denn jetzt sicherstellen, dass keine Hintergrunddienste (die es mit Sicherheit gibt) für z.B. Telemetrie, u.a. sich nicht mit dem Internet verbinden?

(6) die eigenmächtige De-/Installation von Apps ist nicht möglich.
Im Vertrag steht "nicht möglich", aber nicht "untersagt". Da juckt es mir ja gleich in den Fingern. Challenge accepted :)

5/n

(7) im Vertrag steht nicht, ob die "Verleihung" unentgeltlich ist, oder nicht.
Vermutlich ist sie unentgeltlich, aber dann könnte man das auch mit in den Vertrag aufnehmen.

(8) die Schüler*innen dürfen die Geräte nicht unbefugten Dritten überlassen.
Wer sind "unbefugte Dritte"? Gibt es "befugte Dritte"? Zu welchen Berechtigungsgruppen gehören Eltern, Mitschüler*innen, Hortpersonal, ...?

6/n

Nun denn, einige Eltern haben den Vertrag also nicht unterschrieben und einen langen Fragenkatalog erarbeitet. Die Fragen liegen jetzt bei der Schule und sollen irgendwann mal beantwortet werden. Laut Gesamtkonferenz soll der Vertrag aber nicht mehr geändert werden.

Alle Kinder, deren Eltern den Vertrag (bisher) nicht unterschrieben haben, dürfen NICHT aktiv am PC-Unterricht teilnehmen, sondern nur den anderen Kindern dabei zusehen.

Was haltet ihr davon?

7/7

1. Nachtrag

Vielen Dank für die Kommentare. Ich fasse mal zusammen und ergänze:

(1) Das ist nicht böswillig, sondern wurde von juristischen Laien zusammenkopiert.
--> Das macht die Sache nicht besser und macht den Vertrag nicht "unterschreibbarer".

(2) Für die Nutzung IN der Schule ist eigentlich kein Vertrag notwendig; sondern nur wenn die Kids die Dinger mit NACH HAUSE nehmen.
--> Warum dürfen dann aber die Kids ohne Vertrag NICHT aktiv am PC-Unterricht teilnehmen, sondern nur zuschauen?

Es gibt Neuigkeiten zu dem Thema:

(1) Die Chromebooks waren eine Spende.

(2) Die Verträge werden NICHT mehr geändert. Aber die Begründung ist großartig, haltet euch fest: "die Prüfung der Verträge durch einen Anwalt war so teuer".
WTF ... die wurden durch einen Anwalt geprüft? Für mich wirken die eher, wie von einem jurstischen Laien zusammenkopiert.

(3) Die gute Nachricht: die Schule hat dem Druck der Eltern nachgegeben und ALLE Kinder dürfen die Chromebooks jetzt IN der Schule benutzen.

@andrelf
Gute Gelegenheit mit den IFG nach den Anwaltskosten zu fragen 😉
@NicoNucu Mich würde ja eher interessieren WER der/die Anwält*in war und so einen Vertrag durchwinkt.