Baerbock lĂĽgt.

Internationales Recht sagt etwas völlig anderes — nämlich das Gegenteil.

Erstens verlieren höchstens zivile ‧Einrichtungen‧ ihren besonderen Schutzstatus, wenn sie militärisch genutzt werden, aber Zivilisten — auch die in solchen Einrichtungen — verlieren ihren Schutzstatus niemals.

Zweitens müssen von einer ansonsten geschützten Einrichtung aktive ‧Kampfhandlungen‧ oder mindestens eine konkrete Bedrohung für die eigenen Kräfte ausgehen, damit sie denkbar zu einem legitimen Ziel werden könnte. Die bloße Anwesenheit gegnerischer Kombattanten reicht nicht aus. Ich kann von dort auch nicht konkret bedroht werden, wenn ich in sicherer Distanz bin. Obendrein ist ausdrücklich festgehalten, dass im Zweifelsfall nicht attackiert werden darf. Die Bedrohung muss also gesichert bestehen, eine Wahrscheinlichkeit reicht nicht.

Drittens liegt die ‧Beweislast‧ zu 100% beim Angreifer. Bei einem Angriff auf ein ziviles Ziel ist erst einmal bzw. im Zweifelsfall immer von einem Kriegsverbrechen auszugehen, bis das Gegenteil bewiesen ist. Bloße Behauptungen Israels zählen hier nicht — schon gar nicht, nachdem sich diese andauernd als erwiesenermaßen frei erfunden herausgestellt haben.

@palestine #Gaza #shaabanaldalou