Kent sich jemand gut im Vereinsrecht aus? Unser gemeinnütziger Verein hat sich einst im Oktober gegründet. Weil es sich als nicht sehr Userfreundlich erweist, das Vorjahr fast ein Jahr später zu diskutieren, würden wir die nächste große Mitgliederversammlung gern erst im Frühjahr des nächsten Jahres veranstalten und dann beide Jahre, 2023 und 2024 auswerten. In Unserer Satzung steht aber, dass die MV jährlich einmal stattfindet. (1/2)
Können wir in einer Kurzversammlung einfach nur abstimmen, dass die Entlastung des Vorstandes für 2023 in der nächsten MV 2025 mit erfolgt? Oder muss jährlich entlastet werden? Jede Hilfe ist willkommen. #Vereinsrecht #Gemeinnützigkeit (2/2)
@Brailly615
Ich würde an der zuständigen Fachstelle nachfragen. Ich glaube, es ist das Amtsgericht? Denn schließlich sind die doch auch dafür zuständig, dass es ordnungsgemäß abläuft.
Zumindest haben wir nach der letzten Mitgliederversammlung nochmal Post bekommen, was noch fehlte. (war Kasse)
@andabahn Wir müssen ja keinen neuen Registereintrag machen, wir wählen zu dieser MV nicht. Von daher würden wir nach der Versammlung auch nichts ans Amtsgericht schicken...

@Brailly615

Kein Gesetz schreibt die Entlastung des Vorstandes vor. Die Pflicht kann sich ergeben aus der Satzung, interner Ordnung oder Gepflogenheit. Die Entlastung erstreckt sich logischerweise nur auf das, was die Mitgliederversammlung weiß. Eine Entlastung unbekannter Tatsachen gibt es nicht.