Die selben Nachbarn, die im Sommer mit meiner Mutter um den Rückschnitt ihrer Bäume baten ("man kann ja über alles sprechen" "wir helfen auch gerne") haben ihr am 8. Werktag nach Beginn des Zeitraumes, in dem der Rückschnitt stattfinden darf, ein Einschreiben mit Rückschein geschrieben und unter Vorbehalt von Schadenersatzanspruch zur kurzfristigen Beseitigung der Beeinträchtigung ihrer Grundstücke (ist ein Doppelhaus) aufgefordert.
Dass der Rückschnitt bereits begonnen hat müssten sie eigentlich wissen – man schaut gerne und häufig aus dem Fenster in Mamas Garten. (Oder ihr Wohnzimmer. Aber ich hoffe sehr, es ist der Garten. 🙈)
Fun fact: Meine Mutter hat ihnen bei dem Gespräch gesagt, sie veranlasst es im Herbst, weil man das vor Oktober halt einfach gesetzlich nicht darf. Da haben sie ihr versichert, vorher machen wäre kein Problem, SIE würden bestimmt keine Anzeige erstatten.
Ich war so sauer damals. #TeamNaturschutz